Neue Vorgaben für Personalausweis und Pass
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen bringt neue Vorgaben für Personalausweis und Pass.
Ab 1. Mai 2025: Das Passbild ist nur noch digital möglich
Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden. Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden. Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.
Um das Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. Ab diesem Zeitpunkt sind keine papierbasierten Passfotos mehr zugelassen. (Bilder per USB Stick, Email, etc. sind auch nicht möglich!)
In den Behörden wird es außerdem im Laufe des Jahres die Möglichkeit geben, das Passbild direkt machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem zertifizierten Dienstleister oder im Bürgerbüro erstellen lassen. Sobald das Selbsterfassungsterminal der Bundesdruckerei geliefert wurde, werden wir gesondert informieren.
(Kosten: 6 €- je Antrag von einem Dokument (Keine Mehrfachverwendung oder Mitgabe in Papier oder elektronischer Form!!)
Zudem kann – falls es einen Verdacht auf einen Missbrauchsfall gibt oder das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht genügt - ein neues digitales Lichtbild unter Aufsicht der Behörde erstellt werden. Ein weiterer Termin im Bürgeramt ist dadurch nicht nötig.
Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de