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Wasserknappheit - Nutzung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Aufgrund des trockenen Wetters sind nach wie vor die Reserven der Oberflächenwasserquellen, welche Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung sind, nicht mehr gegeben.

 

Für den Bereich „Alt-Goldkronach“ muss vermehrt mit Zuspeisung von Wasser des Zweckverbandes Benker Gruppe gerechnet werden, da die Quellschüttungen nicht mehr ausreichen, um den erhöhten Wasserbedarf zu decken.

 

 

Das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist daher in erster Linie für den Haushalt, nicht jedoch zur Befüllung von privaten Swimmingpools, Planschbecken usw.  oder dem Gießen von Rasenflächen – einschließlich von Sportplatzflächen – zu nutzen. Diese Nutzungen sind daher mit dem Bauhofleiter, Herrn Lindthaler– Tel. 09273 984-23 – oder dem Wasserwart, Herrn Busch – Tel. 0151 147 422 88 – vorher abzusprechen.

 

Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn im Sinne einer funktionierenden Wasserversorgung Einzelinteressen zurückgestellt werden müssen. Im Übrigen darf hier auf die Regelung des

§ 4 der Wasserabgabesatzung der Stadt Goldkronach (WAS) verwiesen werden, in welchem die Stadt das Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken kann, wenn die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität nicht erforderlich ist.

 

Die Stadt hat zwar nach § 15 Abs. 3 das Wasser ohne Beschränkung zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung zu stellen, dies gilt jedoch nicht, soweit dies z. B. durch Wassermangel nicht zumutbar ist. Die Belieferung kann hier zeitlich oder auch mengenmäßig beschränkt werden, soweit dies zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist.

 

Sollte es durch unnötige Wassernutzung zu Mehrkosten kommen, werden diese – soweit ermittelbar – in Rechnung gestellt bzw. müssen diese von der Solidargemeinschaft der Anschlussnehmer insgesamt getragen werden.

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