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Aktualisierung - Neue Vorgaben für Personalausweis und Pass

Neue Regelung für Lichtbilder ab 1. Mai 2025

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. 
Die Lichtbilder werden künftig durch zertifizierte Fotografen oder zertifizierte Dienstleister verschlüsselt in eine gesicherte Cloud übertragen, von der die Behörde das Foto dann herunterlädt. 

Eine Übersicht zertifizierter Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

dm-Filialen mit Fotoservice finden Sie unter https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462.


Der Bürger erhält vom Fotografen bzw. Dienstleister einen Ausdruck mit einem Datamatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), welcher zur Beantragung der Ausweisdokumente bei der Behörde vorgelegt werden muss. 
Ab sofort kann das Foto durch PointID-Aufnahmesysteme der Bundesdruckerei auch direkt bei uns erstellt werden.
Kosten: 6 € ;  Bei Beantragung von Personalausweis und Reisepass ist die Gebühr nur einmalig  zu entrichten. 

Weitere Informationen finden Sie unter:  

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/biometrie/09-kein-papier-passbild.html

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/gesetz-staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-sicherheit-pass-ausweisen-liste.html

Generell gilt: Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub!

Prüfen Sie regelmäßig und zeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Angehörigen. So steht einem entspannten Start in die Urlaubssaison nichts im Wege.

Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten -

welche für die Einreise einen Reisepass fordern – wird von einigen Reiseländern eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise gefordert. Sollten Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Vorlauf, ein neuer Pass beantragt werden. 
Darüber hinaus empfehlen wir generell eine möglichst frühzeitige Passbeantragung (zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein passpflichtiges Land), damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.

Die aktuell geltenden Einreisebestimmungen können abgerufen werden auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de unter „Reise & Sicherheit“, oder über den Bürgerservice unter der Telefonnummer: 030 5000 2000. Auskünfte geben ferner die Botschaften oder Konsulate des jeweiligen Reiselandes.

Weitere Informationen